Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundeverhalten lösen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Hundeverhalten lösen, insbesondere für:
Einzeltrainings,
Verhaltensberatungen,
Erstgespräche und Anamnesen,
Hausbesuche,
Trainings an vereinbarten Treffpunkten,
Online-Beratungen,
Begleitungen im Alltag,
Kurse, Workshops und Veranstaltungen,
Abonnemente und Trainingspakete.
1.2 Mit der verbindlichen Terminvereinbarung oder Anmeldung anerkennt die Kundin bzw. der Kunde diese AGB als Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Termine und Angebote können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Kurznachricht vereinbart werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin oder eine Leistung von Hundeverhalten lösen bestätigt wurde.
2.3 Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt spätestens vor Beginn der ersten Leistung, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
3. Erstgespräch und Verhaltensanalyse
3.1 Bei Verhaltensproblemen kann vor Beginn des eigentlichen Trainings ein Erstgespräch oder eine Anamnese durchgeführt werden.
3.2 Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, für die Beurteilung relevante Informationen wahrheitsgemäss und vollständig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere:
bekannte Beissvorfälle,
aggressives oder drohendes Verhalten,
Angst- und Fluchtverhalten,
Jagdverhalten,
Ressourcenverteidigung,
Erkrankungen und Schmerzen,
Medikamente,
frühere Trainingsmethoden,
auffällige Verhaltensänderungen.
3.3 Eine Verhaltensanalyse stellt keine tierärztliche Diagnose dar.
3.4 Besteht der Verdacht, dass gesundheitliche Ursachen das Verhalten beeinflussen, kann Hundeverhalten lösen eine tierärztliche Abklärung empfehlen oder diese vor einer Fortsetzung des Trainings voraussetzen.
4. Preise und Bezahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten oder veröffentlichten Preise.
4.2 Die Bezahlung erfolgt gemäss Vereinbarung, insbesondere per Banküberweisung, TWINT oder bar.
4.3 Die Kosten können vor dem Termin oder unmittelbar nach der Leistung fällig werden.
4.4 Bei Trainingspaketen oder Abonnementen kann Vorauszahlung vereinbart werden.
4.5 Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglich vereinbarten Leistung sind, können separat verrechnet werden.
5. Anfahrtskosten und Hausbesuche
5.1 Bei Hausbesuchen oder Trainings ausserhalb eines vereinbarten regulären Einsatzgebietes können Anfahrtskosten berechnet werden.
5.2 Die Höhe der Anfahrtskosten wird vor der Buchung bekannt gegeben oder individuell vereinbart.
5.3 Bei mehreren Kundinnen und Kunden in derselben Region können Anfahrtskosten nach Möglichkeit reduziert oder aufgeteilt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
5.4 Verzögert sich ein Hausbesuch aufgrund aussergewöhnlicher Verkehrsverhältnisse, wird die Kundin bzw. der Kunde nach Möglichkeit informiert.
6. Online-Beratung
6.1 Beratungen können nach Vereinbarung auch telefonisch oder per Videoverbindung durchgeführt werden.
6.2 Die Kundin bzw. der Kunde ist für eine ausreichende technische Ausstattung und Internetverbindung verantwortlich.
6.3 Kann eine Online-Beratung aufgrund technischer Probleme auf Seiten von Hundeverhalten lösen nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
6.4 Technische Probleme auf Seiten der Kundin bzw. des Kunden führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der vereinbarten Beratungszeit.
7. Abonnemente und Trainingspakete
7.1 Trainingspakete und Abonnemente bestehen aus der jeweils vereinbarten Anzahl von Leistungen.
7.2 Bereits bezahlte Pakete werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, wenn einzelne Termine von der Kundin bzw. vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden.
7.3 Eine bereits einzeln gebuchte und bezahlte Trainingsstunde kann nach Vereinbarung an ein anschliessend gebuchtes Trainingspaket angerechnet werden.
7.4 Die Gültigkeitsdauer eines Pakets richtet sich nach der beim Kauf vereinbarten Regelung.
7.5 Kann ein Paket aus wichtigen Gründen nicht innerhalb der vereinbarten Frist genutzt werden, kann individuell eine Verlängerung vereinbart werden.
8. Terminabsagen
8.1 Einzeltrainings, Hausbesuche und Beratungen können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
8.2 Bei einer späteren Absage kann die vereinbarte Leistung vollständig verrechnet werden.
8.3 Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der vereinbarte Termin vollständig verrechnet.
8.4 Für Kurse, Workshops oder Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen:
bis 10 Tage vor Beginn: keine Kosten,
5 bis 9 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten,
weniger als 5 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kosten.
8.5 In begründeten Ausnahmefällen kann Hundeverhalten lösen aus Kulanz von diesen Regelungen abweichen.
9. Verspätungen
9.1 Bei einer Verspätung der Kundin bzw. des Kunden endet der Termin grundsätzlich zur ursprünglich vereinbarten Zeit.
9.2 Eine automatische Verlängerung oder Reduktion des Preises besteht nicht.
9.3 Bei Hausbesuchen wartet Hundeverhalten lösen grundsätzlich maximal 10 Minuten, sofern keine andere Kontaktaufnahme erfolgt.
10. Trainingsgrundsätze und Tierschutz
10.1 Hundeverhalten lösen arbeitet unter Berücksichtigung des individuellen Hundes, seines Verhaltens, seiner Umwelt und seiner Beziehung zu seinen Bezugspersonen.
10.2 Der respektvolle und tierschutzkonforme Umgang mit dem Hund ist Voraussetzung jeder Zusammenarbeit.
10.3 Gewalt, tierschutzwidrige Methoden oder unangemessene körperliche oder psychische Einwirkung auf den Hund werden nicht akzeptiert.
10.4 Wird ein Hund während eines Trainings misshandelt oder werden trotz Aufforderung tierschutzwidrige Methoden eingesetzt, kann Hundeverhalten lösen das Training sofort abbrechen.
10.5 In schwerwiegenden Fällen bleiben Meldungen an zuständige Behörden oder andere rechtliche Schritte vorbehalten.
11. Sicherheit und besondere Verhaltensrisiken
11.1 Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist verpflichtet, Hundeverhalten lösen vor dem Training über bekannte Risiken zu informieren.
11.2 Insbesondere müssen frühere Beissvorfälle und aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren ausdrücklich mitgeteilt werden.
11.3 Hundeverhalten lösen kann für einzelne Trainings Sicherheitsmassnahmen verlangen, beispielsweise:
Leinenführung,
ausreichenden Abstand zu anderen Hunden oder Menschen,
Verwendung eines geeigneten Brustgeschirrs,
Sicherung durch eine zweite Leine,
Training mit Maulkorb.
11.4 Die Verwendung eines Maulkorbs oder anderer Sicherheitsmassnahmen stellt keine Bewertung des Hundes dar, sondern dient dem Schutz aller Beteiligten.
11.5 Werden notwendige Sicherheitsmassnahmen verweigert, kann ein Training abgebrochen oder nicht durchgeführt werden.
12. Mitarbeit der Kundin bzw. des Kunden
12.1 Nachhaltige Verhaltensveränderungen entstehen überwiegend im Alltag zwischen den Trainingsterminen.
12.2 Die Kundin bzw. der Kunde entscheidet selbst, welche Empfehlungen umgesetzt werden, trägt jedoch die Verantwortung für deren Umsetzung im Alltag.
12.3 Hundeverhalten lösen kann Übungen, Managementmassnahmen und Trainingspläne empfehlen.
12.4 Werden wesentliche Empfehlungen nicht umgesetzt, kann dies den Trainingsverlauf und den möglichen Erfolg beeinflussen.
13. Keine Erfolgsgarantie
13.1 Hunde sind individuelle Lebewesen. Verhalten wird unter anderem durch Lernerfahrungen, Umweltbedingungen, Gesundheit, genetische Faktoren, Stress, Haltung und Verhalten der Bezugspersonen beeinflusst.
13.2 Daher kann Hundeverhalten lösen keinen bestimmten Trainingserfolg innerhalb eines bestimmten Zeitraums garantieren.
13.3 Ziel der Beratung ist es, Verhalten verständlich zu machen, Ursachen und Einflussfaktoren zu analysieren und geeignete Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln.
13.4 Ein Training ersetzt keine notwendige tierärztliche, verhaltensmedizinische oder andere fachmedizinische Behandlung.
14. Ausschluss und Abbruch der Zusammenarbeit
14.1 Hundeverhalten lösen kann die Zusammenarbeit insbesondere beenden, wenn:
notwendige Sicherheitsmassnahmen wiederholt nicht eingehalten werden,
wesentliche Informationen über Gefährdungen verschwiegen wurden,
Tiere misshandelt werden,
Mitarbeitende oder andere Personen beleidigt, bedroht oder bedrängt werden,
eine sichere oder fachlich verantwortbare Durchführung nicht mehr möglich ist.
14.2 Bereits vollständig erbrachte Leistungen bleiben in diesen Fällen geschuldet.
14.3 Über eine Rückerstattung noch nicht erbrachter Leistungen wird abhängig von den Umständen des Einzelfalls entschieden.
15. Gesundheit des Hundes
15.1 Die Kundin bzw. der Kunde informiert Hundeverhalten lösen über Erkrankungen, Schmerzen oder Medikamente, soweit diese für Training oder Verhalten relevant sein können.
15.2 Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht an Gruppenveranstaltungen teilnehmen.
15.3 Läufige Hündinnen sind vor einer Teilnahme an Gruppenangeboten anzumelden.
15.4 Hundeverhalten lösen kann bei gesundheitlichen Bedenken ein Training abbrechen, verschieben oder von einer vorherigen tierärztlichen Abklärung abhängig machen.
16. Absagen durch Hundeverhalten lösen
16.1 Termine können insbesondere wegen Krankheit, Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände verschoben werden.
16.2 In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
16.3 Kann eine bereits bezahlte Leistung endgültig nicht erbracht werden, wird der auf diese Leistung entfallende Betrag zurückerstattet.
17. Haftung und Versicherung
17.1 Die Halterin bzw. der Halter bleibt während des gesamten Trainings für den eigenen Hund verantwortlich.
17.2 Eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Hund sowie eine persönliche Unfallversicherung liegen in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden.
17.3 Die Kundin bzw. der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch den eigenen Hund, eigene Handlungen oder mitgebrachte Begleitpersonen verursacht werden.
17.4 Die Teilnahme an Übungen erfolgt unter Beachtung der Anweisungen und Sicherheitsmassnahmen auf eigene Verantwortung.
17.5 Die Haftung von Hundeverhalten lösen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.6 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
18. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
18.1 Aufnahmen während eines Trainings dürfen nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
18.2 Von Hundeverhalten lösen erstellte Aufnahmen von Kundinnen, Kunden oder deren Hunden werden nur mit entsprechender Zustimmung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet.
18.3 Die Zustimmung zur Veröffentlichung kann unabhängig vom Abschluss eines Trainingsvertrags erteilt oder verweigert werden.
19. Datenschutz
19.1 Hundeverhalten lösen bearbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen.
19.2 Daten werden insbesondere zur Terminverwaltung, Kommunikation, Trainingsplanung und Vertragsabwicklung verwendet.
19.3 Für eine fachgerechte Beratung können Informationen zum Hund, seinem Verhalten, seiner Haltung und seiner Vorgeschichte dokumentiert werden.
19.4 Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
20. Urheberrecht
20.1 Trainingspläne, Texte, Arbeitsblätter, Konzepte, Grafiken, Fotos und sonstige von Hundeverhalten lösen erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Hundeverhalten lösen.
20.2 Diese dürfen für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.
20.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung.
21.2 Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21.3 Zwingende Gerichtsstände, insbesondere solche zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
22.2 Hundeverhalten lösen kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.
22.3 Massgebend ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Bestätigung
Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundeverhalten lösen gelesen und verstanden zu haben und akzeptiere diese.
Name: ______________________________________
Ort / Datum: _________________________________
Unterschrift: _________________________________
